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​​Als Unterseite der Car Crash Info, begrüßen wir alle Oldtimerfreunde und möchten Ihnen  möglichst viele Informationen zum Thema Oldtimer zugänglich machen.
 
Wir sind bekannt, als eine der umfangreichsten Informationsquellen Deutschlands zum gesamten Thema Abwicklung von Verkehrsunfällen und anderen Ingenieurs- und Sachverständigen Dienstleistungen im Bahn und Straßenverkehr.
Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht speziell für Sie liebe Oldtimerfans eine eigene Homepage zu gestalten und somit dem guten alten Auto zu widmen.
Hier wollen wir Ihnen zunächst einen ersten Überblick über diese Homepage verschaffen.
                                                             Gestaltung der Homepage:
  1. Einleitung auf dieser Startseite                                                                   Was müssen Sie beachten wenn Sie ein zu Restaurierenden Oldtimer erworben haben.
  2. Was ist, wenn Sie nicht wissen, ob eine Restauration an Ihrem Oldtimer sinnvoll ist, oder ob das Fahrzeug nur an bestimmten Punkten Instand-gesetzt werden muß.
  3. Unter dem Button Dienstleistungen sind einzelne Unterpunkte hinterlegt,welche die detaillierten Baugruppen des Autos beschreiben.
  4. In diesen jeweiligen Untergruppen gehen wir auch auf das Material, dessen Gefüge und Bearbeitung ein.
 
Zudem geben wir Ihnen erste Hinweise darüber wie ein sach- und fachgerechter Neuaufbau von Oldtimern oder Vergleichsfahrzeugen funktioniert.
 
Hierzu werden nicht nur die einzelnen Baugruppen betrachtet und erklärt.
Wir hoffen, dass Sie alle Informationen die Sie benötigen hier finden werden.
Ein erster wichtiger Hinweis für alle die beabsichtigen sich einen Oldtimer zuzulegen, besonders wenn dieser Restauriert werden muss.
 
Wollen Sie ein altes Fahrzeug Restaurieren, so kontaktieren Sie uns und zwar bevor Sie etwas am Fahrzeug zerlegt haben!
R e s t a u r a t i o n s b e g l e i t e n d e
 
G u t a c h t e n !
 
 
Mehr Infos dazu finden Sie weiter unten
Doch was ist ein Oldtimer, worin unterscheiden sich Oldtimer, Youngtimer oder gar Scheunenfunde?
​So wie bereits in der Car Crash Info Hauptseite beschrieben stehen wir für wichtige und wertvolle Tips rund um das Thema Oldtimer.
 
Wo sind die Abgrenzungen zu anderen alten Fahrzeugbegriffen?
Ab wann ist ein Oltimer als Oldtimer eingestuft und vor allem wie?
Zunächst sind Oldtimer immer ein Kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut. 
Solche Fahrzeuge bekommen im Strassenverkehr besondere Kennzeichnungen, nämlich in Kenntnis mit dem sog.  "H" Kennzeichen. Dieses H steht als Abkürzung für "History".
Doch, wie funktioniert dass und wann bekomme ich denn ein History - Kennzeichen?
Damit ein mindestens 30 Jahre altes Kraftfahrzeug als ein Oldtimer im Sinne von § 2 Nr. 22 FZV vom Staat annerkannt und für den Straßenverkehr zugelassen wird, muss es bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dazu bedarf es erst einmal einer technischen Untersuchung gemäß § 23 StVZO um letztlich als Oldtimer eingestuft zu werden.
Um tatsächlich solch eine H Kennzeichnung am Fahrzeug zugelassen zu bekommen, bedarf es einem Oldtimergutachten.
 
Dieses ist  nach §23 StVZO vorgeschrieben.
Das Anforderungsprofil des Fahrzeuges setzt vor raus, dass es mind. 30 Jahre alt sein muß, zudem im weitestgehendem Originalzustand ist und letztlich einen guten Pflegezustand hat um die Vorschriften zum Oldtimer erfolgreich zu durchlaufen.
Was ist der Unterschied zwischen
 
  •                                                                Oldtimer
  •                                                                Veteran
  •                                                                Youngtimer
  •                                                                Scheunenfunde
 
 
Der Oldtimer
Die Begriffsdefenition des Oldtimmer ist auf alle Fahrzeuge, also nicht nur Kraftfahrzeuge sondern auch Schienenfahrzeuge und Schiffe festgelegt.  
 
Je nach Klassifizierungsart sollte ein Annerkennungsfahrzeug ein Mindestalter von 30 Jahren aufweisen um als sog. Oldtimer eingestuft zu werden. 
Sollen Kraftfahrzeuge als Oldtimer eingestuft werden, verlangt § 23 StVZO seit März 2007 ein Gutachten. Nach der Legaldefinition des § 2 Nr. 22 Fahrzeug-Zulassungsverordnung sind Oldtimer „Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des Kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen.“ Damit ist der Begriff des Oldtimers erstmals gesetzlich und einheitlich definiert.
 
Allerdings ist die Begriffsdefenition des Oldtimers dennoch etwas schwammig, denn zu Unterscheiden ist hierbei ein Oldtimer von einem Klassiker.
So verdankt ein Klassiker beispielsweise einer dauerhaft unveränderten Zeitlosen Grundidee.
 
Im Deutschen Kraftfahrzeuggewerbe meint der Begriff Oldtimer, solche die als Sammlerobjekte gehandelt werden und nicht mehr als reine Gebrauchsfahrzeuge genutzt werden.

Des weiteren genießen Oldtimerbesitzer in Deutschland für Ihre Fahrzeuge steuerliche Begünstigungen. Diese sind schon äußerlich, nämlich am Kennzeichen zu erkennen. 
Sogenante Historische Fahrzeuge haben also im ihrem Kennzeichen ein H. Ein Fallbeispiel dafür könnte z.B. sein:
  E - SV 700 H
Dieses H Kennzeichen wird allerdings erst nach der technischen Untersuchung zugeteilt. Besonders wichtig ist hierbei der gesamte Originalzustand. Bei veränderten Fahrzeugen mit z.B. Leistungssteigerung oder sonstigen Umbauten wird oftmals durch den amtl. Prüfer der Eintrag zum H Kennzeichen verwehrt.
Letztlich liegt in diesem Status als weiteren Vorteil die pauschale Steuer vor.
Weitere detailierte Informationen zum H Kennzeichen erhalten Sie vom Kraftfahrbundesamt.
www.kba.de
Veteran
 
Der Oberbegriff "Veteran" wird oft mit dem Begriff des Oldtimer verwechselt. Tatsächlich sind aber mit dem synonym Veteran solche Fahrzeuge gemeint, die Bezeichnete Fahrzeuge bis zum Baujahr 1918 zugelassen wurden. Die Begriffsdefentition Veteran wurde bis die 60 Jahre Umgangssprachlich benutzt. Zudem wurde im Jahre 1959 der Verband der Veteranen Fahrzeuge kurz VFV gegründet. Der Begriff Veteran zieht immer ein historisches Fahrzeug nach sich. 
 
  Youngtimer
Als Youngtimer werden ältere Fahrzeuge bezeichnet, die noch unterhalb der 30 jahre Grenze liegen. Solche Fahrzeuge müßen ein Mindestalter von 15 Jahren, aber eben noch unterhalb von 30 Jahren sein. Diese bezeichung von Youngtimern gibt es nahezu nur im Deutschprachigen Raum. Eine vergleichbare englische Bezeichnung nennt sich sodann modern classic.
Beliebte Fahrzeuge aus den 80 Jahren besonders im Hochpreissegment sind deshalb so beliebt. Dem gegenüber steht allerdings der oftmals vorhandene Kraftstoffverbrauch und die zu der Zeit noch nicht so ausgefeilte Technik, wie z.B. Fahrgastassistenzsysteme. Oftmals opulente Ausstattung mit großer Motorisierung und einem großen Kofferraum, sind ebensolche merkmale Fahrzeuge aus der Zeit.
Zwei Beispiele für besonders gefragte Fahrzeuge düfte da der BMW Z1 als auch ein Lancia der Baureihe Kappa sein.
Gemäß der 49. Zulassungsverordnung der STVZO wurden Fahrzeuge als Youngtimer eingestuft. Seit dem Jahr 2007 ist diese Verordnung allerdings im Deutschen Recht nicht mehr vorhanden. 
Scheunenfunde
Als sog. Scheunenfunde werden jene Fahrzeuge bezeichnet, die eine sehr lange Zeit überdacht und abgestellt waren, teils sogar vergessen wurden. Scheunenfunde sind nahezu immer in einem nicht Betriebsbereiten und    somit in einem nicht fahrbaren Zustand. 
Bei allen Beispielen gibt es Bewertungssysteme mit Klassefizierung nach Zustand. Hierbei wird nach einem Schulnoten System eingeteilt.
Schulnotensystem:
  • Note 1 (makelloser Zustand)
Keine Mängel, Beschädigungen oder Gebrauchsspuren an Technik und Optik. Komplett und perfekt restauriertes Spitzenfahrzeug. Wie neu (oder besser). Sehr selten.
  • Note 2 (guter Zustand)
Mängelfrei, aber mit leichten (!) Gebrauchsspuren. Entweder seltener, guter unrestaurierter Originalzustand oder sach-und fachgerecht restauriert. Technisch und optisch einwandfrei mit leichten Gebrauchsspuren.
  • Note 3 (gebrauchter Zustand)
Ohne größere technische oder optische Mängel, voll fahrbereit und Verkehrssicher. Keine Durchrostungen. Keine sofortigen Arbeiten notwendig.
  • Note 4 (verbrauchter Zustand)
Nur eingeschränkt fahrbereit. Sofortige Arbeiten zur erforderlichen Abnahme gemäß § 29 StVZO sind notwendig. Leichte bis mittlere Durchrostungen. In den einzelnen Baugruppen komplett, aber nicht zwingend unbeschädigt.
  • Note 5 (Restaurierungsbedürftiger Zustand)
Mangelhafter, nicht fahrbereiter Gesamtzustand. Umfangreiche Arbeiten in allen Baugruppen erforderlich. Nicht zwingend komplett.
Für weitere Informationen oder Anregungen kontaktieren Sie uns.
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