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Allg.              Geschäftsbedingungen

Es gelten für alle Arten der Dienstleistungen die allgemeinen Geschäftsbedingungen

 Vorhinweis zur Homepage: 

Diese Website wurde mit größtmöglicher Sorgfalt  zusammengestellt. Trotzdem kann Carcrashinfo oder Crashcarinfo die  Fehlerfreiheit und  Genauigkeit der enthaltenen Informationen nicht immer zu 100%  garantieren. Die Firma schließt jegliche Haftung für Schäden aus, die  direkt oder indirekt aus  der Benutzung dieser Website entstehen. Es wird wie bereits in den Datenschutz-bestimmungen niedergeschrieben ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich hier um eine sichere und verschlüsselte Seite handelt.

§ 1 Geltungsbereich

1.1 Die Erstellung und Erstattung eines Gutachtens vom Auftragnehmer erfolgt für einen Auftraggeber ausschließlich aufgrund der hier vorliegenden Geschäftsbedingungen.

Davon abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur zu einem Vertragsbestandteil, wenn es ausdrücklich und ausschließlich schriftlich durch den Sachverständigen vorher in schriftlicher Form niedergelegt wird.

§ 2  Auftragserteilung

2.1 Eine Auftragserteilung zur Erstellung eines Gutachtens kann nur von weisungsbefugten Personen erfolgen. Der Auftrag ist schriftlich zu erteilen. Eine andere Auftragserteilung wie mündlich, telefonisch oder allen anderen Telekommunikationsmethoden ist jedoch erlaubt. Der so entgegengenommene Auftrag ist ab dem Moment des Auftragseinganges Rechtlich verbindlich.

2.2 Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer zur Erstellung des Gutachtens uneingeschränkt alle zur Erstellung des Gutachtens erforderlichen Papiere unentgeltlich und ohne besondere Aufforderung zur Verfügung zu stellen. Selbiges gilt für den Auftragnehmer beim Erhalt wichtiger wahrheitsgemäßer Angaben und Auskünfte. Für falsche und unsachgemäße Angaben die zur Erfüllung des Gewerkes nötig sind haftet der Auftraggeber.

2.3 Weiterhin stellt der Auftraggeber mit Auftragsvergabe sicher, dass alle Angaben über das Schadensausmaß und den Schadensumfang umfassend und wahrheitsgemäß erläutert worden sind.  Nur so ist eine ordnungsgemäße Schadensaufnahme möglich. 

2.4 Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dem Auftraggeber alle Alt- und Vorschäden zu benennen und aufzuzeigen sind.  Evtl. bestehende Nachteile durch unrichtige oder unwahre Angaben gehen auch beim Verschweigen von Tatsachen nicht zu Lasten des Auftragsnehmers.

2.5 Gegenstand eines Auftrages ist jede Art gutachterlicher Tätigkeiten, wozu auch Feststellungen von Tatsachen, sowie sämtliche Überprüfungen als auch eine Ursachenermittlung gehören. Alle Tätigkeiten können auch im Rahmen eines Gerichtes oder auch im Rahmen eines Schiedsgutachtens ausgeführt werden.

2.6 Jeder Auftrag wird nach den für den Sachverständigen gültigen Grundsätzen unparteiisch und nach bestem Wissen und Gewissen ausgeführt. Der Sachverständige erstattet seine gutachterliche Tätigkeit persönlich. Gleichwohl wird darauf hingewiesen, dass es notwendig oder auch zweckmäßig werden könnte, dass sich der Sachverständige bei der Vorbereitung seines Auftrages zur Erstellung des Gutachtens der Hilfe anderer sachverständiger Mitarbeiter bedient.

2.7 Des weiteren ist der Sachverständige berechtigt, die Bearbeitung des Auftrages auf Kosten des Auftraggebers für alle notwendigen Untersuchungen nach seinem pflichtgemäßen Ermessen durchzuführen oder durchführen zu lassen.

Erkundigungen und Nachforschungen dürfen vom Sachverständigen zum Zwecke der Auftragserteilung durchgeführt werden. Sofern Fahrten Reisen und Besichtigungen vorzunehmen sind, oder Fotos und Zeichnungen erstellt werden müßten, trägt diese Kosten der Auftraggeber. Einen zusätzlichen Auftrag zur Erstellung dieser Unterlagen bedarf es durch den Auftraggeber nicht.

2.8 Der Sachverständige unterliegt gemäß gesetzlicher Vorgaben einer mit Strafe bewehrten Schweigepflicht.

 

2.9 Der Kraftfahrzeugsachverständige behält an den von ihm erbrachten Leistungen, soweit es sich hierbei um urheberrechtsfähige Unterlagen handelt auch das Urheberrecht. Das Gutachten dient ausschließlich seinem Verwendungszweck. Andere Verwendungen des Gutachtens sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Sachverständigen verboten.

2.10 Das Gutachten wird innerhalb der vereinbarten Frist in dreifacher Ausfertigung dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Zusätzliche Ablichtungen und Exemplare werden gesondert berechnet.

2.11 Es wird darauf hingewiesen, dass Kosten für verspätete oder nicht eingegangene Dokumente der Auftraggeber trägt.

§ 3 Vollmachten

3.1 Der Auftraggeber muß sich durch Ausweis gegenüber dem Auftragsnehmers legitimieren.


§ 4 Zahlungsbedingungen und Zahlungsverkehr 

4.1 Der Sachverständige hat Anspruch auf seine Vergütung. Das Honorar des Sachverständigen wird unmittelbar nach Gutachtenerstellung oder / und  nach Rechnungseingang fällig. Das Gutachtenergebnis erfolgt im Versand per Nachnahme.

4.2 Die Zahlung erfolgt ausschließlich im bargeldlosen Zahlungsverkehr.

4.3 Sollte dem Sachverständigen nach erfolgloser Mahnung kein Honorar überwiesen worden sein, kann dieser ohne Ankündigung ein gerichtliche Mahnverfahren einleiten, oder auch eine Klage erheben. 

4.4 Bei Zahlungsverzug oder bei Zahlungsunfähigkeit ist dieses dem Sachverständigen sofort und schriftlich unter Angabe von Gründen mitzuteilen. Der Sachverständige hat das Recht, sein Gewerk einzubehalten oder lückenlos rückzufordern. Weiterhin hat der Sachverständige in solchen Fällen das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und die ihm aufgelaufenen Kosten sich erstatten zu lassen.

 

§ 5 Honorarbedingungen 

5.1 Bei einem Schadensgutachten richtet sich ein Honorar nach der Schadenshöhe. Die jeweilige Schadenshöhe sind im Falle einer Fahrzeugreparatur die kalkulierten Reparaturkosten inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Des Weiteren kann eine Wertminderung maßgebend sein.

5.2 Ist ein Totalschaden eingetreten, so wird der Wiederbeschaffungswert inkl. der Mehrwertsteuer vor Schadenseintritt als Berechnungsgrundlage genommen.    

5.3  Eine Honorarliste liegt zur Einsichtnahme der Homepage anbei. Sie ist im Anhang der AGB's beigefügt.

5.4  Bei Kraftfahrzeugbewertungen richtet sich ein Honorar für den Sachverständigen nach der internen einzusehenden Honorartabelle für Fahrzeugbewertungen.

5.5 Im Dienstleistungspaket gibt es sog. Festpreisangebote. Diese beziehen sich z.B. auf ein Wertgutachten, als auch auf Rechnungsüberprüfungen. Auch hierzu ist eine entsprechende Honorartabelle den AGB's hinterlegt.

5.6  Kurzberatungen oder Schadensfalltipps werden ohne Honorar und kostenlos nach eigenen Wahrnehmungen des Sachverständigen durchgeführt.

5.7 Andere Beratungen oder Gutachten werden mit dem jeweiligen Zeitaufwand nach Stundenverrechnungssatz zzgl. der Mehrwertsteuer berechnet. Weitere Infos dazu können den Honorartabellen im Anhang entnommen werden.

5.8 Alle weiteren Nebenkosten sind den angehangenen Tabellen zu entnehmen.

5.9 Der Sachverständige darf in Ausnahmefällen eine gesonderte Festpreisvereinbahrung  treffen.

5.10  Bei den Bearbeitungen und bei Nachbesichtigungen werden diese Arten grundsätzlich als Neuauftrag behandelt und können von daher mit 25% des sich aus der Honorartabelle ersichtlichen Grundhonorars ausschließlich der Nebenkosten berechnet werden.

5.11  Alle erstellten und bearbeiteten Fotografien werden mit einer Kostenpauschale von 2,40 € pro Stück abgerechnet. Bei Folgeabzügen die u.U. dem Gutachten beigelegt werden müssen, werden diese mit einer Kostenpauschale von 0,90 € pro Stück berechnet.

5.11a Bei erforderlichen Gerichtsgutachten wird nach dem dafür gültigen JVEG (Justitzvergütungsgesetz und Entschädigungsgesetz für Richter, Dolmetscher, Sachverständige) abgerechnet. Einzelheiten hierzu sind unter www.JVEG.de ersichtlich.

5.12 Fahrtkosten sind dem Sachverständigen zu erstatten. Diese beziehen sich auf den örtlichen Umkreis Grundsätzlich wird für Fahrten innerhalb von 30 km eine eine Pauschale von 25,00 € berechnet. Darüber hinaus müssen weitere Anfahrten mit 1,15 € je gefahrenem Kilometer berechnet werden.

5.13  Zur vollständigen Schadensfestellung werden ggf. De - und Montagearbeiten fällig. Diese würden dann nach dem jeweiligen Zeitaufwand abgerechnet werden.

§ 6 Stornierungen und Kündigungen

6.1  Grundsätzlich ist eine Kündigung des Vertrages nach geltendem Gesetz ausgeschlossen.

6.2 Der Sachverständige, aber auch der Auftraggeber, kann nur aus wichtigem Grund den Vertrag ausschließlich nach der Regelbarkeit des BGB kündigen. 

6.2a Ein Sachverständiger hat das Recht, die bis zur Kündigung aufgelaufenen Kosten durch den Auftraggeber begleichen zu lassen.

6.3 Im Falle einer Stornierung werden Kosten fällig, welche mit 120,00 € zzgl. Mehrwertsteuer berechnet werden. Dieser Betrag wird im Stornierungsfall sofort fällig. 

6.4 Nach Beginn des Auftrages und der Durchführung ist der vollständige und jeweilige Rechnungsbetrag fällig.

§ 7 Differenzvergütungsklausel

 7.1 Sollten Zusatzleistungen den Sachverständigen verpflichten (z.B. Einladung durchs Gericht), weitere Tätigkeiten durchzuführen wie z.B. Beweissicherungszwecke - oder als Zeuge als auch als gerichtlicher Sachverständiger - so werden Differenzbeträge fällig.

7.2 Differenzierungsbeträge werden dann zwischen der gerichtlichen Entschädigung und dem Sachverständigenhonorar gemäß der Par. 5 ff der hier vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingung.

§ 8 Gutachten erstellung und Gewährleistungen

8.1 Der Auftraggeber erhält, sofern mit ihm nichts anderes vereinbart ist, ein Gutachten in 3- facher Ausfertigung. Diese bestehen aus einem Original mit einem Original Lichtbildsatz, sowie zwei Duplikaten mit einem Lichtbildsatz. Ein weiteres Duplikat mit Anhängung eines Lichtbildnegativsatzes. Die Bilddateien verbleiben zur Archivierung beim Auftragnehmer.

8.2 Der Auftraggeber kann zunächst aus Sicht einer Gewährleistung nur dann kostenlose Nachbesserungen verlangen, wenn das Gutachten mangelhaft oder vorsätzlich unwahr erstellt wurde.  Dieses hätte der Auftraggeber jedoch zu beweisen.

8.3 Haftungsmängel müssen dem Sachverständigen unverzüglich und immer schriftlich angezeigt werden. Verspätete Eingänge über Sachmängel können nicht berücksichtigt werden und führen zum Erlöschen des Anspruches auf Gewährleistung.   

8.4 Die Formulierung, der Inhalt und die Gliederung des Gutachtens entsprechen den Richtlinien für Haftpflicht- und Kaskoschäden beim Institut für Sachverständigenwesen in Köln. Der Auftraggeber hat aber bei Streitigkeiten auch die Möglichkeit, sich an den Verband

 -   freier KFZ-Sachverständiger e.V. (V.F.K. e.V.) in 40212 Düsseldorf, Friedrichstr. 91 -

zu wenden.

§. 9. Versand

§.9 Der Versand eines Gutachtens erfolgt wie unter 4.1 beschrieben.

§.9. 1  Der Versand eines Gutachtens kann an den Auftraggeber oder auch auf Wunsch des Auftraggebers an Dritte erfolgen. Das Risiko dabei trägt ausschließlich der Auftraggeber.

§ 10 Haftungen und Haftungsausschluß

§ 10.1 Der Sachverständige haftet gleich aus welchem Grunde nach immer auf Grundlage des BGB. Diese Grundlage gilt im besonderen nach bei vorsätzlicher oder fahrlässiger oder auch grob fahrlässiger  Handlung. 

§ 10.2 Alle darüber hinaus gehenden Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

§ 10.3 Wird innerhalb eines Zeitraumes von 4 Wochen nach Empfang der Expertise keine Nachbesserung verlangt, ist eine Haftung ausgeschlossen, selbst wenn es sich um offensichtliche Mängel handelt oder auch wenn der Auftragnehmer selbst Unternehmer ist.

§ 10.4 Die Haftung einschließlich aller Folgeschäden, als auch der Haftung gegenüber Dritten wird, sofern es sich nicht um eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt, auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

§ 11 Rechtsstand

§ 11.1 Für alle Geschäftsbeziehungen und alle Rechtsbeziehungen der Gerichtbarkeit gelten die gemäß  AGB's getroffenen Vereinbarungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer. 

§ 11.2 Es gilt die Rechtsnormen der Bundesrepublik Deutschland. 

§ 12 Erfüllungsort und Gerichtsstand

§ 12.1 Erfüllungsort ist die berufliche Niederlassung des Sachverständigen in Essen.  Dies gilt auch für Auftraggeber, welche nach den Regeln des HGB Kaufleute sind.

§ 12.2 Wenn Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen oder andere Bestimmungen sonstiger Vereinbahrungen unwirksam werden oder sind, so würde hiervon die Wirksamkeit aller sonstiger Bestimmungen oder auch der Vereinbarungen nicht berührt.

§ 13 Abschließende Bestimmungen

§ 13.1 An Stelle der nichtigen Bestimmung gilt, was dem gewollten Zweck der Bestimmung in gesetzlich zulässiger Weise am Nächsten kommt.

§ 14 Zusatz

§ 14.1 Ich weise nochmals ausdrücklich darauf hin, dass die hier aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen in der gültigen Fassung 2014 verbindlich sind.

§ 14.2 Anhänge und Tabellen sind wie in § 5 ff beschrieben den Tabellenanhängen zu entnehmen.

§ 15 Werbung:

Alle auf der Homepage enthaltenenen Werbe - und Fotoelemente sind zuvor den rechtlichen Bestimmungen und schriftlichen Genehmigungen über die Veröffentlicheng auf dieser Homepage informiert.

Quellenangaben verstehen sich selbstredend.

Weitere Informationen sind auch auf der Hauptseite www.Verkehrsunfall-Ruhrgebiet.de unter allg. Geschäftsbedingungen zu entnehmen.

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